AGB
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis
umfassten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und eventueller
Nachtrags- und Ergänzungsaufträge. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten nur, wenn EccoCell Biotechnologie GmbH („EccoCell“) diesen ausdrücklich
zugestimmt hat.
2. Vereinbarungsgegenstand
Der Auftrag zur Erstellung der ID-Check Vaterschaftsanalyse kommt zustande,
wenn das unterschriebene Auftragsformular einschließlich der Speichelproben
und des Einzahlungsnachweises bei EccoCell eingeht. Nachträgliche Änderungen
und Ergänzungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten
einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt
wird. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten
Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
3. Testarten
Der Auftraggeber kann bei EccoCell zwei Arten von Abstammungsanalysen durchführen
lassen. Einerseits den ID-Check Standard, der der persönlichen Orientierung
dient und nicht gerichtlich verwertbar ist. Auf Wunsch und nach vorheriger
Kontaktaufnahme erstellt EccoCell auch den IDCheck Court, ein gerichtlich
verwertbares Privatgutachten, das speziellen Anforderungen unterliegt. Alle
Gutachten werden nach den international geltenden Richtlinien für DNA-Analysen
erstellt.
4. Testergebnis
Das Testergebnis lässt nur eine Aussage über den Verwandtschaftsgrad der
eingesandten Proben zu. Wer der tatsächliche Spender der Proben ist, kann
von EccoCell nicht überprüft werden. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche
eingesandten Proben mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen
beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter zum Zwecke der Durchführung
einer Vaterschafts- bzw. Verwandtschaftsanalyse genommen wurden. Der Auftraggeber
stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen
Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei.
Eine sichere Aussage über das Vorliegen einer Vaterschaft ist auch dann
möglich, wenn nur Proben des Eventual-Vaters und des Kindes vorliegen. EccoCell
wird dem Auftraggeber ein schriftliches Ergebnis zukommen lassen. Mündliche
Auskünfte sind immer unverbindlich.
5. Probenmaterial
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Probenentnahme des Mundschleimhautabstrichs
entsprechend der „Anleitung zur Proben-Abnahme“ in der Informationsbroschüre
ID-Check Vaterschaftstest durchzuführen. Der Auftraggeber bestätigt, dass
die untersuchten Personen in den vergangenen 3 Monaten keine Übertragung
von Blut oder Blutbestandteilen erhalten haben und an keiner Erkrankung
des Blutes oder der blutbildenden Organe leiden.
6. Eigentumsübergang
Eingesandtes Probematerial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Ein Anspruch auf Rückgewähr besteht nicht.
7. Vergütung
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Möglich ist
eine Bezahlung der Testung mit Erlagschein oder mit Kreditkarte (Mastercard,
Diners Club, Visa Card) über die EccoCell Homepage www.eccocell.com. Der
Test wird nach Einlangen des Zahlungsnachweises bei EccoCell bearbeitet.
Sie können auf dem Bestellschein wählen, welche Zahlungsweise Sie bevorzugen.
Sämtliche durch den Test entstehenden Versandkosten sind im Preis enthalten
(Preise 6 Monate gültig ab Auftragserteilung).
8. Proben
Die DNA-Analyse wird anhand des Mundschleimhautabstrichs durchgeführt. Sollte
die Durchführung einer Vaterschaftsanalyse wegen mangelhaften Probenmaterials
oder aus anderen Gründen zu keinem Ergebnis führen, wird das Verfahren mit
neu zur Verfügung zu stellenden Proben einmal kostenfrei wiederholt. Sollten
Verwandte ersten oder zweiten Grades (z.B. Vater und Sohn oder Bruder und
Bruder) als Vater in Betracht kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet,
die EccoCell darüber zu informieren. Die Probenentnahme liegt in der alleinigen
Verantwortung des Auftraggebers.
9. Haftung
Die EccoCell haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für solche Schäden, die
durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, die maximale Haftung
der EccoCell ist mit der Höhe der Testkosten je Schadensereignis beschränkt.
Das gilt auch für die Handlungen von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Folgeschäden), gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Für Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht
sachgerechte Probenentnahme entstanden sind, trägt EccoCell keine Haftung.
Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Folgeschäden), gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
10. Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber darf die im Rahmen eines Vertrages von der EccoCell gefertigten
Stellungnahmen, Berichte, Zeichnungen, Berechnungen etc. nur für eigene
Zwecke verwenden. Eine andere, anderweitige Verwendung ist ohne schriftliche
Zustimmung der EccoCell untersagt. Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreib-,
Rechenfehler oder formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berichte,
Stellungnahme etc.) der EccoCell enthalten sind, können von ihr jederzeit
auch Dritten gegenüber berichtigt werden. In den vorbenannten Fällen wird
der Auftraggeber zuvor von der EccoCell kontaktiert werden.
11. Kompensation
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
12. Subunternehmer
EccoCell ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen
Pflichten zu betrauen. Die Stellung von EccoCell als Vertragspartner bleibt
davon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger
Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere
dieser Regelungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so soll
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die nichtigen
oder unwirksamen Bestimmungen sollen so ausgelegt oder durch eine andere
zulässige Bestimmung ersetzt werden, dass der mit der unzulässigen oder
nichtigen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit
wie möglich erreicht wird. Gleiches gilt für eventuelle Lücken dieser Vereinbarung.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen
Kunden und EccoCell gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für eventuelle
Streitigkeiten aus einem Vertrag bzw. dieser AGB gilt die Zuständigkeit
des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.
Ausschließlicher Erfüllungsort ist Graz.
|