AGB


1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vertragsverhältnis umfassten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und eventueller Nachtrags- und Ergänzungsaufträge. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn EccoCell Biotechnologie GmbH („EccoCell“) diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vereinbarungsgegenstand
Der Auftrag zur Erstellung der ID-Check Vaterschaftsanalyse kommt zustande, wenn das unterschriebene Auftragsformular einschließlich der Speichelproben und des Einzahlungsnachweises bei EccoCell eingeht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt wird. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.

3. Testarten
Der Auftraggeber kann bei EccoCell zwei Arten von Abstammungsanalysen durchführen lassen. Einerseits den ID-Check Standard, der der persönlichen Orientierung dient und nicht gerichtlich verwertbar ist. Auf Wunsch und nach vorheriger Kontaktaufnahme erstellt EccoCell auch den IDCheck Court, ein gerichtlich verwertbares Privatgutachten, das speziellen Anforderungen unterliegt. Alle Gutachten werden nach den international geltenden Richtlinien für DNA-Analysen erstellt.

4. Testergebnis
Das Testergebnis lässt nur eine Aussage über den Verwandtschaftsgrad der eingesandten Proben zu. Wer der tatsächliche Spender der Proben ist, kann von EccoCell nicht überprüft werden. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche eingesandten Proben mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter zum Zwecke der Durchführung einer Vaterschafts- bzw. Verwandtschaftsanalyse genommen wurden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei. Eine sichere Aussage über das Vorliegen einer Vaterschaft ist auch dann möglich, wenn nur Proben des Eventual-Vaters und des Kindes vorliegen. EccoCell wird dem Auftraggeber ein schriftliches Ergebnis zukommen lassen. Mündliche Auskünfte sind immer unverbindlich.

5. Probenmaterial
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Probenentnahme des Mundschleimhautabstrichs entsprechend der „Anleitung zur Proben-Abnahme“ in der Informationsbroschüre ID-Check Vaterschaftstest durchzuführen. Der Auftraggeber bestätigt, dass die untersuchten Personen in den vergangenen 3 Monaten keine Übertragung von Blut oder Blutbestandteilen erhalten haben und an keiner Erkrankung des Blutes oder der blutbildenden Organe leiden.

6. Eigentumsübergang
Eingesandtes Probematerial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Ein Anspruch auf Rückgewähr besteht nicht.

7. Vergütung
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Möglich ist eine Bezahlung der Testung mit Erlagschein oder mit Kreditkarte (Mastercard, Diners Club, Visa Card) über die EccoCell Homepage www.eccocell.com. Der Test wird nach Einlangen des Zahlungsnachweises bei EccoCell bearbeitet. Sie können auf dem Bestellschein wählen, welche Zahlungsweise Sie bevorzugen. Sämtliche durch den Test entstehenden Versandkosten sind im Preis enthalten (Preise 6 Monate gültig ab Auftragserteilung).

8. Proben
Die DNA-Analyse wird anhand des Mundschleimhautabstrichs durchgeführt. Sollte die Durchführung einer Vaterschaftsanalyse wegen mangelhaften Probenmaterials oder aus anderen Gründen zu keinem Ergebnis führen, wird das Verfahren mit neu zur Verfügung zu stellenden Proben einmal kostenfrei wiederholt. Sollten Verwandte ersten oder zweiten Grades (z.B. Vater und Sohn oder Bruder und Bruder) als Vater in Betracht kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die EccoCell darüber zu informieren. Die Probenentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

9. Haftung
Die EccoCell haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für solche Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, die maximale Haftung der EccoCell ist mit der Höhe der Testkosten je Schadensereignis beschränkt. Das gilt auch für die Handlungen von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Folgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte Probenentnahme entstanden sind, trägt EccoCell keine Haftung. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Folgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Schutz des geistigen Eigentums
Der Auftraggeber darf die im Rahmen eines Vertrages von der EccoCell gefertigten Stellungnahmen, Berichte, Zeichnungen, Berechnungen etc. nur für eigene Zwecke verwenden. Eine andere, anderweitige Verwendung ist ohne schriftliche Zustimmung der EccoCell untersagt. Offenbare Unrichtigkeiten wie z.B. Schreib-, Rechenfehler oder formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berichte, Stellungnahme etc.) der EccoCell enthalten sind, können von ihr jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. In den vorbenannten Fällen wird der Auftraggeber zuvor von der EccoCell kontaktiert werden.

11. Kompensation
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

12. Subunternehmer
EccoCell ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von EccoCell als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Sollte eine oder mehrere dieser Regelungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sollen so ausgelegt oder durch eine andere zulässige Bestimmung ersetzt werden, dass der mit der unzulässigen oder nichtigen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche und rechtliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Gleiches gilt für eventuelle Lücken dieser Vereinbarung.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und EccoCell gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag bzw. dieser AGB gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.

Ausschließlicher Erfüllungsort ist Graz.